FDP will Gewerbegebiet Güterbahnhof zugunsten Naherholung aufgeben

„Die Entscheidung des OVG zum Güterbahnhof gibt der Stadt die Möglichkeit, das Thema unter Berücksichtigung der heutigen Sachlage neu anzufassen,“ sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Stadtratsfraktion Robert Seidler zum gescheiterten Bebauungsplan.
Seidler erklärt: „Wenn wir das Stadtklima verbessern und gleichzeitig den östlichen Stadtteil Schinkel/Fledder attraktiver machen wollen, dann darf nicht wieder ein Gewerbegebiet als Bebauungsplan aufgestellt werden. Es gibt im östlichen Stadtteil von Osnabrück keine ausreichende >Grüne Lunge<. Im Westen haben wir das Naherholungsgebiet Rubbenbruchsee, im Osten nichts. Gewerbeflächen gehören dagegen an den Rand der Stadt. “
Deshalb wollen die Freien Demokraten den Plan von Seidler aus 2013 wieder aufgreifen und den Bereich am Güterbahnhof zu einem Naherholungsgebiet machen.
Der stadtentwicklungspolitische Sprecher Oliver Hasskamp bekräftigt das Vorhaben: „Die Fläche soll als Naherholungsgebiet Schinkel und für ein Kulturzentrum mit Ringlokschuppen als Herzstück dienen. Fördermittel aus dem Projekt Soziale Stadt sind einzuwerben genauso wie der bereits beschlossene neue Stadtteilspielplatz. Die Osnabrücker Kulturszene ist bei dem Planungsprozess mit ihren Ideen für das Kulturzentrum aktiv mit einzubeziehen und Fördergelder sind einzuwerben.“
Seidler ergänzt: „Für Inline-Skater, die bislang nur einmal im Jahr auf dem Wall fahren dürfen, könnte rund um das Gelände eine ganzjährige Bahn geschaffen werden. Die Hase kann zum Teil renaturiert werden. Eine Teilfläche kann tiefergelegt und bei Frost geflutet werden, um dort Schlittschuh laufen zu können. Zahlreiche weitere Möglichkeiten bieten sich an.“

Weitere Informationen von Seidler zum Sachverhalt:

Neben den vom OVG genannten Gründen hätte es auch noch weitere Gründe gegeben, die zur Nichtigkeit des B-Plans hätten genannt werden können, die aber in dem Verfahren nicht thematisiert worden sind. Diese Gründe können aber in weiteren Verfahren zu weiteren Aufhebungen führen, sofern weiterhin die Planung eines Gewerbegebietes betrieben werden sollte.
In der „Verkehrsuntersuchung zur Erschließung des ehemaligen Güterbahnhofsgeländes in Osnabrück“ der VKT GmbH vom 09.10.2014 wird beim „Zielverkehr“ im „Städtebaulichen Szenario 1a“ von rd. 560 Kfz pro Stunde und im „Szenario 2“ von „rd. 770 Kfz pro Stunde“ in den Vormittagsspitzenstunden ausgegangen, der Quellverkehr mit 100 – 120 Kfz/h kommt hinzu.
Wenn Quell- und Zielverkehr in einem Gewerbegebiet stattfinden, dann besteht der Verkehr in der Regel überwiegend aus LKW. Da nur eine Zufahrtsmöglichkeit bestehen würde, müsste dieser gesamte Verkehr über den Wall laufen. Eine Alternative gibt es nicht.
Im Ergebnis würden dann in den Vormittagsstunden mehrere Tausend LKW, Klein-LKW und PKW über den Wall als Verkehr hinzukommen.
Wir bemühen uns aber gerade alle darum, den Verkehr auf dem Wall zu verringern, um so die Schadstoffbelastung zu mindern. Dagegen würde ein Gewerbegebiet mit einer derartigen Zunahme an Schwerverkehr die Schadstoffbelastung erhöhen, so dass jeder Anwohner des Walls betroffen und klagebefugt wäre, mit sehr hohen Erfolgsaussichten, da der Grenzwert teilweise bereits jetzt wenn auch nur leicht erhöht ist.