Gruppe FDP/UWG: Presseerklärung des stellvertretenden Gruppenvorsitzenden von FDP/UWG im Osnabrücker Stadtrat, Robert Seidler

Osnabrück, 02.11.2022. „Die gestrige Protestkundgebung und auch die Proteste von Anliegern aus anderen Straßen zeigen, dass der Standpunkt der FDP-Fraktion, die Straßenausbaubeitragssatzung abzuschaffen, richtig ist und von zahlreichen Anliegern geteilt wird.

Die Zeiten, zu denen über derartige Straßenausbaubeitragssatzungen abgerechnet werden kann, ist vorbei.

Das Mobilitätsverhalten hat sich heute deutlich geändert, sodass die „juristische Zwangsjacke einer Satzung“ heute dieses Mobilitätsverhalten nicht mehr widerspiegeln und auch nicht gerecht beurteilen kann. Eine Straße, die heute wie auch immer eingestuft wird, kann morgen schon aufgrund des geänderten Mobilitätsverhalten seine ganz andere Einstufung erfahren. Gemäß der in den vergangenen Jahrzehnten entstandenen und sich immer wieder erneuerten Rechtsprechung zu Straßenausbaubeitragssatzungen hat sich gezeigt, dass eine grundstücksgerechte Bewertung eine derart komplizierte Aufstellung einer Straßenausbaubeitragssatzung erfordert, die kaum noch machbar ist und die auch innerhalb einer Straße zu ungerechten Aufteilungen führen kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Anlieger Bescheide rechtskräftig werden lassen, andere Anlieger sich dann aber erfolgreich dagegen wehren und die Anlieger, die aus welchen Gründen auch immer Bescheide nicht gerichtlich angegriffen haben, dann auf den Kosten unrichtiger Bescheide sitzen gelassen werden.

So wie sich das Mobilitätsverhalten geändert hat, so hat sich in den vergangenen Jahrzehnten auch die Rechtsprechung in vielen Punkten geändert und hat immer wieder zu Neufassungen der STRABS geführt. Ich erinnere an die vor etwa 15 Jahren vom OVG Niedersachsen getroffene Entscheidung, dass auch Grundstücke, die von der abzurechnenden Straße abgewandt liegen, aber durch einen Fuß-Verbindungsweg und einen Hydranten auf der abzurechnenden Straße erreicht werden, dann auch mit einzubeziehen sind, obwohl sie vorher für ihre eigene Straße bereits 100 % gezahlt hatten. Rechtsprechung führt also nicht immer zu gerechter Belastung, wenn dann Alt-Eigentümer darüber zu höheren Beiträgen verpflichtet werden.

8 Bundesländer haben das schon richtig gemacht und stellen den Kommunen zum Ausgleich erforderliche Millionenbeträge zur Verfügung.

In Niedersachen sind schon sehr viele Kommunen dem gefolgt und auch wir in Osnabrück sollten ein Einsehen damit haben, dem zu folgen.

Auch diese heute hier vorliegende Satzung wird auf Dauer keinen Bestand haben, sondern irgendwann wieder aufgehoben werden.

Bereiten wir der STRABS also ein Ende, die Bürger und Bürgerinnen dieser Stadt werden es uns danken. Sollten die anderen Fraktionen im Rat der Stadt kein Einsehen haben, wird zu prüfen sein, ob hier nicht der Fall gegeben ist, dass ein Bürgerbegehren/Bürgerbescheid die richtige Maßnahme ist, um den politischen Willen der BürgerInnen durchzusetzen.“